Spenden & Steuer

Spenden von der Steuer absetzen

Fragen, die sich Steuerpflichtige immer wieder stellen: was kann ich alles von der Steuer absetzen? Wie kann ich meine Steuerlast senken? Welche legalen Steuertricks kann ich für mich nutzen? Leider sind diese Fragen nicht immer ganz so pauschal zu beantworten. Denn was ein jeder Steuerzahler absetzen kann, ist von Fall zu Fall verschieden, und hängt von mehreren Faktoren ab, die in ihrer Gesamtheit betrachtet werden müssen.

Natürlich sind die Werbungskosten mit als erstes zu nennen, wenn es darum geht, Aufwendungen gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Als Werbungskosten versteht man all diejenigen Aufwendungen, die in gewisser Weise direkt mit der ausgeübten Tätigkeit zusammenhängen, also der Sicherung bzw. dem Erhalt des Berufes dienen. Bei Arbeitnehmern sind das die Werbungskosten, bei Selbständigen die Betriebsausgaben, aber auch beim Vermieten von Immobilien können Werbungskosten gelten gemacht werden.

Zu den Werbungskosten gehört eine ganze Liste von Aufwendungen, wobei diese auch immer an Bedingungen, Höchstwerte oder sonstige Dinge geknüpft sind, so dass ein jeder Steuerzahler auch unterschiedliche Werbungskosten in diverser Höhe geltend machen kann. Einige Beispiele verdeutlichen diese Tatsache: ein Richter kann problemlos die Kosten für seine Arbeitskleidung absetzen, denn er muss im Gerichtssaal eine Robe tragen, die er abseits seines Berufslebens nicht trägt. Ein Anwalt hingegen kann in Alltagskleidung arbeiten – auch ein Anzug gehört in den Augen des Finanzamtes zur Alltagskleidung, und wird bei dem Versuch, seine Arbeitskleidung abzusetzen, kein Glück haben.

Neben den Werbungskosten senken außerdem die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen die Steuerlast. Sie können mittels Pauschale abgerechnet werden, in den meisten Fällen empfiehlt es sich jedoch, die Kosten einzeln nachzuweisen und so höhere Aufwendungen geltend machen zu können.